Unsere Aufgaben
Aufgaben und Befugnisse der Mitarbeitervertretung
Gut zu wissen:
Alle Mitglieder der Mitarbeitervertretung unterliegen der Schweigepflicht. Alle Anliegen werden sensibel und vertraulich behandelt, auch nach Ausscheiden eines Mitgliedes.
Nach dem MAVG (Mitarbeitervertretungsgesetz) hat die MAV verschiedene Aufgaben und Befugnisse.
Im folgenden soll ein kleiner Einblick gegeben werden.
Allgemeine Aufgaben
- Die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern.
- Das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken.
- Für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten.
- Berechtigte Anliegen bei der Dienststellenleitung vertreten.
- Die beruflichen Sorgen und Nöte, bzw. Anliegen der Mitarbeiter annehmen.
- Eingliederung von Schwerbehinderten und sonstigen hilfs- und schutzbedürftigen Personen.
- Eingliederung von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Mitbestimmung in verschiedenen Angelegenheiten
- Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Eingruppierung und Höhergruppierung.
- Versetzung oder Abordnung.
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus.
- Kündigungen.
- Erstellung eines Sozialplans.
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen.
- Allgemeine Regelungen der betrieblichen Arbeitszeit.
- Einführung von technischen Einrichtungen.
Kontakt zur Mitarbeitervertretung im Dekanat Gießen
Südanlage 13, 35390 Gießen
Tel.: 0641-250 37 93
Fax: 0641/2509667
Mail: mav.dekanat.giessen@ekhn.de
Sprechzeiten
Dienstag: 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittwoch: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
MAV-Büro
Tanja Keßler-Glatthaar
Bürozeiten
Dienstag: 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Wenn Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, oder uns eine E-Mail zusenden, setzen wir uns vertraulich mit Ihnen in Verbindung.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen vertrauensvoll an die für Sie zuständigen MAV -Mitglieder, gerne vereinbaren wir einen Gesprächstermin!
